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Anlage EÜR in ELSTER (Elsterformular)

Anlage EÜR in ELSTER 2008 + 2009 (Elsterformular 2008/2009, 2009/2010) Wo ist sie? ->Nur scheinbar verschwunden: Man muss sie *separat* öffnen und senden.

1 Gabi

Ergänzung zu ELSTER | Buchhaltung

Aktuell: Die aktuelle Anlage EÜR 2009 steht inzwischen endlich bereit. Sie ist diesmal glücklicherweise wieder vernünftig im Programm installiert und lässt sich durch Doppelklick auf "Einnahmenüberschussrechnung 2009" links im Menü auf der Startseite öffnen. Dazu am besten einfach ELSTER komplett neu downloaden. Bei der Installation wird die Vorversion vom Programm automatisch deinstalliert. Ein versuchtes Update endete bei uns jedenfalls erfolglos mit der merkwürdigen Fehlermeldung: "Fehler beim Update, bitte später noch einmal versuchen" oder so ähnlich.

History
Der folgende Hinweis (grau als übeholt markiert) betrifft nur die frühere Version für 2008 für die Einkommensteuererklärung, die bis zum 31.05.2009 abzugeben war.
Wo ist die Anlage EÜR in ELSTER?
Für 2008 ist die Anlage EÜR als amtliches Formular (seit ESt-Erklärung 2005) in ELSTER scheinbar leider plötzlich verschwunden, während sie seit 2005 bis 2007 integriert war. Man muss zunächst detektivisch tätig werden, um sie zu finden, und sie wohl von nun an separat senden:

=> ELSTER neu starten: "EÜR-Formular" auswählen.

Glücklicherweise ist die Datenübernahme aus dem Vorjahr trotzdem problemlos möglich, und diesmal erstmals endlich auch für das Anlageverzeichnis.


Alte Seite zum Thema
EÜR Formular

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Kategorien: Buchhaltung Steuern Tipps FAQ

19.05.2009 19:17 | geändert: 23.04.2010 13:44


2 Dietmar (Gast)

Hallo Gabi,
kannst Du auch verraten wie bzw. wo man dieses leidige EÜR inder ELSTER Software findet ?
Vielen Dank für einen Tipp! - Hab selbst schon Stunden mit der Suche zugebracht wütend

02.07.2009 11:58


3 Gabi

Da kann ich nur wiederholen, was ich oben bereits geschrieben habe. zwinker

Also vielleicht noch mal etwas genauer:
1. Du musst Elster schließen.
2. Dann neu starten.
3. Und nun Achtung - entgegen dem gesunden Menschenverstand - NICHT unter "Steuererklärungen 2008" die Einkommensteuer öffnen, sondern DARUNTER unter "Gewinnermittlung 2008" die Einnahmenüberschussrechnung starten.

Und frag mich bitte nicht, wie lange ich neulich gebraucht habe, um das zu finden.

02.07.2009 12:12


4 Christiane (Gast)

O ja, Deine Detektivarbeit hat mir viel Zeit gespart - Danke Gabi!
Grüße & gutes Neues Jahr
Christiane

03.01.2010 14:23


5 Wilhelm (Gast)

man kann sich noch mehr Zeit sparen, indem man dieses Formular einfach nicht abgibt .
Es besteht zur Zeit keine Verpflichtung dazu .
Dies hat das Finanzgericht Münster in einem Urteil entschieden (FG Münster, Urteil vom 17.12.2008, Az. 6 K 2187/08).

Die vom Finanzgericht zugelassene Revision ist beim Bundesfinanzhof unter dem Aktenzeichen X R 18/09 anhängig
und meines Wissens noch nicht entschieden

13.02.2010 19:26


6 Gabi

Vielen Dank für den Hinweis!
Ich persönlich würde die Anlage EÜR jedoch auch freiwillig abgeben und vor allem zumindest bis zum Vorliegen des BFH Urteils, denn bereits mit der ersten Rückfrage vom Finanzamt ist es unterm Strich ja vorbei mit der Zeitersparnis.
BTW würde es mich wundern, wenn es tatsächlich dabei bleiben sollte und der Gesetzgeber sie nicht sogar auch noch für Bilanzen ergänzt.
Meiner Meinung nach stellt außerdem die Anlage EÜR insbesondere gegenüber der Gewinnermittlung nach DATEV-Fassung eine Vereinfachung dar, die gerade die bisher betroffenen Kleinunternehmer und Freiberufler normalerweise deutlich entlastet.

14.02.2010 14:01


7 tipp (Gast)

Aus Mitte März für EÜR in Elster 2009/2010 wurde inzwischen Ende April! traurig


Auf der Elster-Homepage:
Hinweis
Aus technischen Gründen wird später bereitgestellt: Gewerbesteuererklärung und Zerlegung des Gewerbesteuer-Messbetrags 2009, Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) 2009, Anlage N-Gre und Anlage § 34a EStG (voraussichtlich Ende April 2010).

10.03.2010 12:06


8 Admin

Danke, haben wir oben aktualisiert.
Der Jahreswechsel kam für manche anscheinend wieder mal zu überraschend.
Bei den Banken ist das ja immer ähnlich, auf die Jahressteuerbescheinigungen wartet man bisher meistens auch noch vergeblich. wütend
Banker oder Beamter musste man sein, so gemütlich möchte ich auch mal durchs Jahr tappen können.

10.03.2010 13:47


9 Steuererklärer (Gast)

Leider komme ich trotz der oben gegebene Hilfe nicht weiter,
ich kann die Datei "Gewinnermittlungbzw. E+Ü2008" (die im Verzeichnis vorhanden ist) nicht einlesen. Ausserdem wird in einem anderen Blog gesagt, dass das E+Ü Formular noch nicht bereitsteht.

23.04.2010 10:19


10 Gabi

Dein Problem ist mir nicht verständlich.

Die Anlage EÜR 2008 ist wie oben beschrieben zu finden und steht selbstverständlich bereit, denn die Einkommensteuererklärung 2008 wäre normalerweise bis zum 31.05.2009 abzugeben gewesen, abgesehen von dem Ausnahmefall, dass man sie freiwillig macht.

Die aktuelle Anlage EÜR 2009 steht inzwischen endlich auch bereit. Dazu am besten einfach ELSTER komplett neu downloaden. Bei der Installation wird die Vorversion vom Programm automatisch deinstalliert. Ein versuchtes Update endete bei uns jedenfalls erfolglos mit der merkwürdigen Fehlermeldung: "Fehler beim Update, bitte später noch einmal versuchen" oder so ähnlich.

Wenn es trotzdem Probleme gibt, benutze bitte das zuständige ELSTER Anwenderforum, wo Dir alle Fragen schnell und kompetent beantwortet werden.
Auf dieser Seite hier bei uns sollen aus Kapazitätsgründen nur Problem*lösungen* gepostet werden, siehe auch Foren-Regeln.

23.04.2010 13:30


11 chriss (Gast)

Den oben beschriebenen Fehler kann man i.A. umgehen wenn man Elster schließt und ElsterUpdate mit Rechtsklick -> "Als Administrator ausführen" startet.

16.05.2010 23:29


12 Höllenweib (Gast)

Im Beitrag #5 ist vom FG Münster die Rede. Darauf habe ich mich bezogen, als ich aufgefordert wurde das Formular "EÜR" abzugeben. Leider hat die Bearbeiterin mir gleich mit Zwangsgeld gedroht, wenn ich dieses nicht abgebe. Für die Abgabe hat sie mir ganz 10 Tage Zeit gelassen. Habe jedoch meine Erklärung im Mai 2010 abgegeben. Was hat die so lange vorher gemacht?

Wo steht nun tatsächlich, was zu tun ist - laut § 150 AO i.V.m. § 60 EStDV bin ich ja wohl verpflichtet. Es gibt aber wohl einen "Nichtanwendungserlaß". Wenn tatsächlich - wo ist es einzulesen? Und wann wann ist dieser?

27.08.2010 17:51


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