Beitragssätze Sozialversicherung, Faktor F Gleitzone
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Beitragssätze Sozialversicherung, Faktor F Gleitzone

*Aktuell* 02.01.2012: Beitragssätze Sozialversicherung 2012 Rechengrößen ab 01.01.2012, Faktor F Gleitzone und andere Daten Sozialrecht - RV, AlV, PfV, KV, INSO, U1 + U2 (Allgemein und Minijob/Geringfügig Beschäftigte).

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Ergänzung zu Buchhaltung

Beitragssätze Sozialversicherung 2012 Rechengrößen - Ab 01.01.2012

Faktor F Gleitzone
0,7491 (2011: 0,7435 | 2010: 0,7585 | 2009: 0,7472 | 2008: 0,7732 | 2007: 0,7673)

Rentenversicherung (RV, 0100)
19,6% (2011: 19,9% | wie 2010, 2009, 2008 und 2007)

Arbeitsförderung (AV, 0010)
3% (wie 2011, 2010: 2,8%, wie 2009 | 2008: 3,3% | 2007: 4,2%)

Pflegeversicherung (PV, 0001)
1,95%/Kinderlose +0,25%=2,2% Für Kinderlose ab Alter von 23 Jahren, die nach 1939 geboren sind. (wie 2011, 2010, 2009 und ab 01.07.2008, bis 30.06.2008 und 2007: 1,7% +0,25%)

Krankenversicherung (KV, 1000)
15,5% Einheitlicher Beitragssatz (davon 14,6% gemeinsam von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu tragen + 0,9% Zusatzbeitrag Arbeitnehmer seit 01.07.2005)
(wie 2011, 2010: 14,9% | 01.01.2009-30.06.2009: 15,5%)

Insolvenzgeldumlage (INSO, 0050)
0,04% (2011: 0,0% | 2010: 0,41% | 2009: 0,1%) Ab 01.01.2009 mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag an die Krankenkasse/Einzugsstelle abzuführen. (Für Gleitzonenbeschäftigte aus der verminderten Beitragsbemessungsgrundlage zu berechnen, sofern nicht auf die Anwendung der Gleitzonenregelung in der Rentenversicherung verzichtet worden ist.)

U1, U2
Siehe Homepage betreffende Krankenversicherung > Rechengrößen

Achtung: SV-Beiträge sind bereits am drittletzten Arbeitstag des Monats zu zahlen.
=> Rechtzeitig vorher die Beitragsnachweise abgeben, sofern man Zahlungen per Lastschrift vereinbart und keine Dauermeldung eingestellt hat bzw. sich die Beiträge geändert haben.
Beitragsnachweise und Meldungen abgeben
sv.net/classic Software, bei uns ab 01.01.2011, vom 01.01.2010 - 03.12.2011 für ELENA ohnehin erforderlich. Vorher: svn.net/online

Nützliche Links + Hinweise für Arbeitgeber
Beitragssätze "Minijobs" (Geringfügig Beschäftigte), Rechengrößen Knappschaft minijob-zentrale.de
Siehe auch:| Arbeitgeber > Melde- und Beitragsverfahren > Beitragsverfahren > Rechengrößen
Beitragssätze Minijobs Übersicht Jahre- Abgabenentwicklung
Minijob-Rechner Hervorragende Excel-Tabelle, mit der man sich denkbar schnell + einfach und übersichtlich die Beiträge für geringfügig Beschäftigte ausrechnen lassen kann. Die Daten der Gesamtabgabenberechnung kann man dann leicht in den Beitragsnachweis der besonders praktischen und kostenlosen sv.net/classic Software für die SV-Meldungen übernehmen.
Gleitzonenrechner Zur Kontrolle (U1+U2 ergänzen)

Urlaubsanspruch Minijob + Teilzeit berechnen (gesetzlich)
Viele Arbeitnehmer und häufig auch Arbeitgeber wissen noch nicht, dass auch bei geringfügig Beschäftigten ("Minijob") und Teilzeitbeschäftigten ein Urlaubsanspruch besteht.
Gesetzlicher Mindesturlaub nach § 3 BUrlG: 24 Werktage je Urlaubsjahr = Kalenderjahr, eine Woche hat danach 6 Werktage.
"Werktage" sind auch Samstage (§ 3 Abs.2 BUrlG).
Der Mindest-Urlaubsanspruch ergibt sich somit wiefolgt:
Urlaubsanspruch Vollzeitbeschäftigter bei 5 Tage-Woche: 20 Arbeitstage | Berechnung: 24/6*5 = 20
Urlaubsanspruch Teilzeitbeschäftiger bei 5 Tage-Woche: 20 Arbeitstage | Berechnung: 24/6*5 = 20
Urlaubsanspruch Teilzeitbeschäftigter bei 3 Tage-Woche: 12 Arbeitstage | Berechnung: 24/6*3 = 12
Urlaubsanspruch Teilzeitbeschäftigter bei 1 Tag-Woche: 4 Arbeitstage | Berechnung: 24/6*1 = 4
Gibt es pro Woche keine regelmäßige Arbeitszeit, wird der Urlaubsanspruch über den Monat oder das Kalenderjahr berechnet.

Neuerungen bei Minijobs
Ab 01.01.2011 muss der geringfügig Beschäftigte eine Erklärung über weitere Beschäftigungen abgeben, die für Betriebsprüfungen aufzubewahren ist. Die Beitragsverfahrensverordnung gilt auch für bereits bestehende Beschäftigungsverhältnisse. Ein entsprechender Personalfragebogen ist auf der folgenden Seite erhältlich: Checkliste - Personalfragebogen für geringfügig Beschäftigte | Änderung der Beitragsverfahrensverordnung

Neue Tatigkeitsschlüssel/Schlüsselverzeichnis ab 01.12.2011
http://www.arbeitsagentur.de/nn_497208/Navigation/zentral/Unternehmen/Sozialversicherung/Schluesselverzeichnis/Schluesselverzeichnis-Nav.html

History
Die folgenden Abschnitte sind überholt

[Bis 2011: Nachweise für den Beitragsbescheid BGHW Berufsgenossenschaft für den Einzelhandel bghw.de Login unten rechts: BGHW-Extranet]

ELENA: Vom 01.01.2010 bis zum 03.12.2011 mussten Arbeitgeber nach § 97 Abs. 1 SGB IV die Daten sämtlicher Arbeitnehmer zusätzlich und aufwändig jeden Monat neu mit dem ELENA-Verfahren (elektronischer Entgeltnachweis) an eine zentrale Datenbank melden, z.B. mit der kostenlosen Software sv.net/classic.
Der Arbeitnehmer war auf der Entgeltbescheinigung darauf hinzuweisen und dass sein Auskunftsrecht gegenüber der Zentralen Speicherstelle (ZSS) besteht. Mustertext
Die ELENA-Meldepflicht galt auch für Minijobs (Ausnahme: Geringfügig Beschäftigte in einem Privathaushalt nach § 8a).
Meldepflicht für Geschäftsführer?



Siehe auch
Urlaub FAQ - Urlaubsanspruch gesetzlich, Teilzeit, Wartezeit, bei Ausscheiden u.a. @ ra-kotz.de
Direktlink zu diesem Absatz: Urlaubsanspruch gesetzlich, Teilzeit, Minijob Berechnung

Kategorien: Buchhaltung Steuern Tipps FAQMinijob

05.01.2008 12:35 | geändert: 25.04.2012 09:55


Weitere nützliche Links
Beitragssätze, Rechengrößen Krankenversicherung, Rentenversicherung, Faktor F Gleitzone... @ nettoeinkommen.de
Sehr schöne Übersicht der aktuellen Beitragssätze zur Sozialversicherung

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Hinweis: Die Krankenkasse zu wechseln lohnt sich auch trotz der Änderungen, die zum 01.01.2009 eintreten, da die Versicherten bei Krankenkassen, die nicht vernünftig wirtschaften, künftig noch zusätzliche Prämien nachzahlen müssen.
Und zwar alleine, d.h. ohne dass der Arbeitgeber sich daran wie sonst zur Hälfte beteiligt.

22.12.2008 13:38 | geändert: 10.02.2011 18:13


Letzte Änderungen auf dieser Seite

2009-04-27 Ab 01.07.2009 Krankenversicherungsbeitrag Senkung von 15,5% auf 14,9%.

2009-01-23 1. Neu ab 01.01.2009 zum Abgabetermin 26.01.2009 der monatlichen Beitragsnachweise:
Insolvenzgeldumlage (INSO):
0,1% Ab 01.02.2009 mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag an die Krankenkasse/Einzugsstelle abzuführen. (Für Gleitzonenbeschäftigte aus der verminderten Beitragsbemessungsgrundlage zu berechnen, sofern nicht auf die Anwendung der Gleitzonenregelung in der Rentenversicherung verzichtet worden ist.)

2. Link zum Gleitzonenrechner ergänzt, zur Kontrolle
[Ansehen]

2008-12-22 Aktuelle Beitragssätze 2009, Faktor F Gleitzone u.a Daten Sozialrecht oben ergänzt bzw. aktualisiert.

23.01.2009 18:30 | geändert: 27.04.2009 09:58


Ein Beitrag aus diesem Thread wurde in einen neuen Thread verschoben:

Taxpool Buchhalter Frage

23.02.2009 06:08


Daten aktualisiert
01.01.2010 Änderungen 2010 Faktor F Gleitzone und Insolvenzgeldumlage (INSO) sowie 2 Links ergänzt (Aktuelle Beitragssätze Minijobs und Übersicht Jahre).

02.01.2010 18:51 | geändert: 02.01.2010 18:52


Daten aktualisiert
01.01.2011 Änderungen 2011 Faktor F Gleitzone, Arbeitslosenversicherung (AlV), Krankenversicherung (KV) und Insolvenzgeldumlage (INSO).

03.01.2011 19:18


Letzte Ergänzungen auf dieser Seite

Daten aktualisiert
02.01.2012 Änderungen 01.01.2012 Faktor F Gleitzone, Rentenversicherung und Insolvenzgeldumlage (INSO)

15.09.2011 - Neue Tatigkeitsschlüssel/Schlüsselverzeichnis ab 01.12.2011
http://www.arbeitsagentur.de/nn_497208/Navigation/zentral/Unternehmen/Sozialversicherung/Schluesselverzeichnis/Schluesselverzeichnis-Nav.html
Tätigkeitsschlüssel online ermitteln: http://bns-ts.arbeitsagentur.de/

21.01.2011 - Nützliche Links + Hinweise für Arbeitgeber
Minijob-Rechner Hervorragende Excel-Tabelle, mit der man sich denkbar schnell + einfach und übersichtlich die Beiträge für geringfügig Beschäftigte ausrechnen lassen kann. Die Daten der Gesamtabgabenberechnung kann man dann leicht in den Beitragsnachweis der besonders praktischen und kostenlosen sv.net/classic Software für die SV-Meldungen übernehmen.
Neuerungen bei Minijobs
Ab 01.01.2011 muss der geringfügig Beschäftigte eine Erklärung über weitere Beschäftigungen abgeben, die für Betriebsprüfungen aufzubewahren ist. Die Beitragsverfahrensverordnung gilt auch für bereits bestehende Beschäftigungsverhältnisse. Ein entsprechender Personalfragebogen ist auf der folgenden Seite erhältlich: Checkliste - Personalfragebogen für geringfügig Beschäftigte | Änderung der Beitragsverfahrensverordnung

21.01.2011 13:25 | geändert: 02.01.2012 07:34


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