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ELENA - Arbeitnehmer-Daten melden

Nachtrag: Ab 3.12.2011 entfällt die Pflicht zu ELENA-Meldungen. ELENA Software (kostenlos) zum Arbeitnehmer-Daten melden. Änderungen ab 01.01.2010 und bisherige Probleme. Infos direkt vom Anwender.

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Ergänzung zu Buchhaltung

Kurzinfo - Aktueller Stand 02.12.2011

Am 3.12.2011 tritt das ELENA Aufhebungsgesetz in Kraft. Damit entfällt für Arbeitgeber die Pflicht für die monatlichen Meldungen, und der entsprechende Hinweis auf den Entgeltabrechnungen der Arbeitnehmer muss wieder entfernt werden.

Siehe auch
http://www.das-elena-verfahren.de/einstellung-und-loeschung/bundespraesident-unterschreibt-gesetz


History
Die folgenden Abschnitte sind überholt.


ELENA Software zum Daten melden
Ab 01.01.2010 müssen Arbeitgeber nach § 97 Abs. 1 SGB IV die Daten sämtlicher Arbeitnehmer zusätzlich und aufwändig jeden Monat neu mit dem ELENA-Verfahren (elektronischer Entgeltnachweis) an eine zentrale Datenbank melden, z.B. mit der kostenlosen Software sv.net/classic.
Der Arbeitnehmer ist auf der Entgeltbescheinigung darauf hinzuweisen und dass sein Auskunftsrecht gegenüber der Zentralen Speicherstelle (ZSS) besteht. Mustertext
Die ELENA-Meldepflicht gilt auch für Minijobs (Ausnahme: Geringfügig Beschäftigte in einem Privathaushalt nach § 8a).
Meldepflicht für Geschäftsführer?

Änderungen und bisherige Probleme
1. Nunmehr müssen für sämtliche Arbeitnehmer die Daten gemeldet werden (bis 2009 nur für den Teil, der Sozialleistungen beantragte).
2. Eine Dauermeldung ist nicht möglich, sondern die Daten müssen umständlich Monat für Monat erneut gemeldet werden.
3. Die Meldung ist nicht online über eine Webseite möglich, sondern man muss sich dazu auch noch großartig eine entsprechende Spezial-Software downloaden und auf dem eigenen lokalen Computer-System installieren, ggf. auch auf mehreren, denn AFAICS gibt es nicht einmal eine USB-Version. Obendrein können die Daten anscheinend nicht exportiert und importiert werden. Weiterer neuer Zeitaufwand entsteht durch die notwendigen ständigen Updates dieser Software.

Die angebliche Entlastung ist zumindest bei mir in der Praxis in Wirklichkeit wieder einmal nur eine deutliche Mehrbelastung und der uns vom BMWI in Haus gesandte (wahrscheinlich teure) Flyer mit dem abgebildeten Fotomodell als Arbeitgeber und Sprüchen wie "Nachher werden sich alle fragen, wie es denn vorher funktioniert hat." für mich unter den obigen Bedingungen dazu der blanke Hohn.

Zu den schwerwiegenden Gefahren durch den möglichen Missbrauch siehe auch

Nützliche Links
Die Datenkrake ELENA wdr.de
Arbeitnehmerdatenschutz - eine gute Idee mutiert zum Datenmonster zeit.de
Petition: Datenschutz - Aufhebung des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA) vom 20.12.2009 Ende der Mitzeichnungsfrist 02.03.2010
Petition: Datenschutz - Modifizierung des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA) vom 03.01.2010 Ende der Mitzeichnungsfrist 02.03.2010

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Kategorien: Buchhaltung Steuern Tipps FAQ

22.01.2010 18:46 | geändert: 02.12.2011 10:20


Wenn ich das richtig sehe, kann man dann jetzt als Arbeitnehmer also sämtliche Details zu seinen Einkünften, Krankheiten usw. eigentlich auch gleich in seinem Blog im Internet veröffentlichen. wütend

23.01.2010 10:30 | geändert: 23.01.2010 10:30


Import/Export
Ich habe es noch nicht ausprobiert, aber die Daten exportieren und importieren kann man wahrscheinlich in sv.net/classic über Datenbank > Sicherung erstellen... und Sicherung zurückspielen... .

23.01.2010 12:45 | geändert: 23.01.2010 12:45


Der Datenimport und -export funktioniert auf diese Art.
Der Export bzw. die Datensicherung empfiehlt sich übrigens in jedem Fall dringend:
Wie ich gerade entsetzt feststellen musste, waren in meinem svnet/classic 10.0.0 plötzlich sämtliche Daten verschwunden! Auch eine Registrierung musste erneut durchgeführt werden! wütend (Windows 7) Dabei war bei mir Benutzer und Kennwort von svnet online zu verwenden.
Es half nur noch, die Daten durch den Import der Sicherungsdatei wiederherzustellen.

Dabei sind mir bisher folgende Probleme aufgefallen:
1. Es lässt sich keine zweite (andere!) Sicherungsdatei aus demselben Ordner wiederherstellen. Will man das tun, muss man sie zuerst in einen neuen Ordner verschieben oder kopieren.
2. svnet/classic startet nach einer Datenwiederherstellung nur noch mit der Aufforderung, Benutzer und Passwort einzugeben. Dabei kann man aber nicht den korrekten Benutzernamen und Passwort eingeben, sondern muss den vorgeschlagenen Standard "SVN" ohne Passworteingabe bestätigen.

28.02.2010 19:00 | geändert: 28.02.2010 19:00


ELENA Meldungen vorläufig weiterhin erforderlich
Nach der Pressemitteilung vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) und Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) vom 18.07.2011 soll ELENA zwar glücklicherweise endlich wieder eingestellt werden, bis die neuen Regelungen in Kraft treten, müssen die Daten jedoch leider weiterhin gemeldet werden.

28.07.2011 08:26 | geändert: 28.07.2011 08:26


... 4 Monate später ...

ELENA Meldepflicht entfällt
Am 3.12.2011 tritt das ELENA Aufhebungsgesetz in Kraft. Damit entfällt für Arbeitgeber die Pflicht für die monatlichen Meldungen, und der entsprechende Hinweis auf den Entgeltabrechnungen der Arbeitnehmer muss entfernt werden.

Siehe auch
http://www.das-elena-verfahren.de/einstellung-und-loeschung/bundespraesident-unterschreibt-gesetz

02.12.2011 10:00 | geändert: 02.12.2011 10:21


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