Gewährleistung Probleme + Nutzungsersatz mangelhafte Ware
Gewährleistung Probleme vermeiden - Händler unterlaufen Gewährleistung
Kurz-Info - Aktueller Stand: 27.02.2011
Mängelhaftung - Gewährleistung & Garantie oder Herstellergarantie
Seit 1. Januar 2002 beträgt die gesetzliche Gewährleistung nach § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB Verjährung der Mängelansprüche in der Regel mindestens 2 Jahre (=24 Monate).
"Garantie" und "Herstellergarantie" sind gemäß § 443 BGB Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie zusätzliche, freiwillige Vereinbarungen und können von der Gewährleistungsfrist abweichen.
Ist der Käufer Unternehmer, kann die Gewährleistungsfrist durch eine individuelle Vereinbarung verkürzt werden. Ggf. empfiehlt sich daher auch ein Blick in die AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) des Händlers.
Gebrauchte Verbrauchsgüter (bewegliche Sachen)
Nach § 475 Abs. 2 BGB Abweichende Vereinbarungen beträgt die gesetzliche Gewährleistung bei gebrauchten Verbrauchsgütern (beweglichen Sachen) mindestens 1 Jahr, nach § 474 Abs.1 BGB aber nur, sofern der Verkäufer Unternehmer und keine Privatperson ist.
Beweislast
Nach § 476 BGB Beweislastumkehr wird innerhalb von 6 Monaten nach dem Verkauf vermutet, dass ein Mangel schon beim Verkauf bestand, danach muss der Käufer dies beweisen.
Bei der Auswahl des Händlers sollte man daher nicht nur auf den Preis achten. Zumindest bei teuren Elektrogeräten empfiehlt es sich zurzeit unbedingt Informationen über den Händler festzustellen (s.u.), denn empfehlenswerte Händler verlangen vom Käufer auch nach Ablauf der 6 Monate keine Beweise. Einige bekannte große Versandhändler und Ketten fordern dagegen den Verbraucher seit geraumer Zeit bei Schäden nach Ablauf von 6 Monaten auf, zu beweisen, dass der Fehler von Anfang an bestand.
Einige davon versuchen sogar noch Geschäfte aus dem Schaden zu machen, indem sie einen überzogenen Nutzungsabzug geltend machen, wenn sich ein Gerät innerhalb der Gewährleistung als minderwertige Wegwerfware entpuppte und sie behaupten, Ersatz sei nicht mehr lieferbar.
Die Verbrauchzentrale klagt dagegen zurzeit vor dem Europäischen Gerichtshof, Urteil voraussichtlich Frühjahr 2008. Nachtrag 22.12.2008 BGH Entscheidung am 26.11.2008, siehe unten.
Tipp: Bei welchen Versandhändlern man zumindest derzeit wohl besser nicht kaufen sollte, wenn man Ärger und Schaden vermeiden möchte, kann man meist schon leicht feststellen, indem man einfach den Namen des Händlers und z.B. das Wort "Nutzungsabzug", "Nutzungsersatz", "Nutzungsentgelt", "Nutzungspauschale", "Gewährleistung" und dergleichen bei Google eingibt, und die dann erscheinenden Erfahrungsberichte durchsieht.
Welche Ketten und andere Firmen durch solchen Praktiken bisher besonders auffallen, erfährt man z.B. auch im Video der Frontal 21 Sendung vom 04.12.2007 in der ZDF-Mediathek.
Auch wir waren schon davon betroffen. Als uns nach kurzer Zeit und nur wenige Male Benutzung ein 325 Euro teurer Marken Akku-Rasenmäher von Black & Decker zerbrach(!), versagte uns der Versandhändler die gesetzliche Gewährleistung, da Gerät oder Ersatzteile angeblich nicht mehr lieferbar waren und forderte überhöhten Nutzungabzug, zuletzt sogar mit Schreiben durch einen Rechtsanwalt. Davon sollte man sich keinesfalls beeindrucken lassen, weitergehende Informationen siehe:
Nützliche Links
Was Gewährleistung, Garantie und Herstellergarantie bedeuten channelpartner.de
Schuldrechtsmodernisierungsgesetz ra-kotz.de
Gewährleistung und Garantie bei Saturn – Rechtskenntnisse von einem anderen Stern it-recht-kanzlei.de
Das neue Schuldrecht III - Die Neuregelung der Gewährleistungsfristen
Vorsicht beim Weihnachtseinkauf, Firmen unterlaufen Gewährleistung Frontal21
BGB §346: Gesetzestext dejure.org
Kein Anspruch auf Nutzungsersatz bei Nacherfüllung durch Neulieferung nach §§ 439 IV, 346 I BGB lrz-muenchen.de
Nutzungsabzug bei Garantie/Gewährleistung:Beitrag groups.google.com
Nutzungsabzug bei Garantie/Gewährleistung: Gesamter Thread groups.google.com
Nutzungsabzug bei Rücktritt während Gewährleistung frag-einen-anwalt.de
Reklamation mit Nutzungsabzug berlinonline.de
Gewährleistung: Nutzungsabzug nach Rücktritt berechtigt/ wie hoch?
Siehe auch: Suche nach Nutzungsdauer Rasenmäher nach Afa Tabelle
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Kategorien: Gewährleistungsrecht Reklamationen Produkt-Erfahrungen
06.12.2007 11:48 | geändert: 27.02.2011 18:02
Lange hat es gedauert, aber mit Urteil vom 26.11.2008 hat auch der BGH endlich entschieden:
Kein Wertersatz für die Nutzung mangelhafter Ware im Fall der Ersatzlieferung @ kostenlose-urteile.de
Insofern kann man wahrscheinlich auch bei der Quelle AG künftig wieder Haushalts-/Elektrogeräte ohne größeres Risiko kaufen, bei der wir seit einem ähnlichen Vorfall seit Jahren nichts mehr bestellt haben.
In unserem Fall kam es allerdings zu *keiner* Ersatzlieferung der mangelhaften Ware, angeblich war kein Ersatz lieferbar, sodass man nur hoffen kann, dass dies nicht schon eine Vorab-Reaktion auf das zu erwartende obige Urteil war...

Bild: 2006-06-16
Unser Akku-Rasentrimmer von Quelle/Flymo (Mitte) funktioniert seit 10 Jahren tadellos, ebenso wie unsere abgebildeten beiden Rasenmäher, ein Elektrorasenmäher (links) und ein Benzinrasenmäher (rechts).
Ein neuer Akku-Rasenmäher von Black und Decker zerbrach dagegen schon im 2. Frühsommer nach wenigen Benutzungen. Händler Quelle AG wollte hohen Nutzungsabzug berechnen.
Siehe auch
Hardware FAQ > Welchen Rasenmäher kaufen? Und ähnliches...
22.12.2008 09:31 | geändert: 27.02.2011 17:59
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