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Grenzabstand Baum Hecke Baumabstand Grundstücksgrenze

Grenzabstand Baum Hecke Erlaubter Baumabstand Pflanz-Abstand Baum + Hecke zur Grundstücksgrenze (Bäume, Sträucher)

1 Wallenta (Gast)

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Grenzabstand Baum Hecke - Erlaubter Baumabstand Pflanz-Abstand Baum + Hecke zur Grundstücksgrenze (Bäume, Sträucher)

Kommentar zu Urweltmammutbaum Chinesischer Mammutbaum (Metasequoia glyptostroboides)
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Frage zum Metasequoia glyptostroboides
( Chinesischer Mammutbaum )
Sehr geehrte Damen und Herren, können sie mir bitte mitteilen, ob es in Deutschland erlaubt ist, solch einen Baum an den Rand ( ca. 4 Meter Grenzabstand zum Nachbarn )in ein Privatgarten
zu pflanzen.
Mit freundlichem Gruss
Rainer Wallenta

19.01.2008 09:49


2 GartenDatenbank Team

Hallo Herr Wallenta,

die erlaubten Grenzabstände für Bäume bzw. Pflanzen allgemein, also auch Hecken und Sträucher, sind in Deutschland für die einzelnen Bundesländer verschieden und werden im jeweiligen Nachbarrechtsgesetz (Nachbarschaftsrecht) festgelegt.

So dürfen Sie beispielsweise derzeit in Berlin eine Metasequoia im Abstand von nur 3 Metern von der Grundstücksgrenze pflanzen, während Sie in Niedersachsen dagegen 8 Meter einhalten müssen.

Die genauen Angaben für alle Bundesländer und die jeweils aktuellen Abstände finden Sie über Google z.B. mit den Suchbegriffen "Grenzabstände Bäume Nachbarrechtsgesetz Niedersachsen" oder ähnliches.

Bei der Pflanzung außerdem sehr wichtig, ist übrigens auch der Abstand großer Bäume vom Haus, siehe auch Abstand Baum vom Haus.

Mit freundlichen Grüßen
Sven Förster, GartenDatenbank.de Team

Kategorien: Pflanzabstand Pflanzabstände Baum Sträucher Hecke Zaun Grenzabstand Grenzabstände Nachbarrechtsgesetz Nachbarschaftsrecht

19.01.2008 11:58 | geändert: 07.03.2008 09:04


3 Doris Brandt (Gast)

An unserem Eckgrundstück befindet sich an einer Ecke eine von der Stadt Weiterstadt gepflegte Grünanlage. Auf dieser Anlage befindet sich ein Feldahorn von 10 m Größe. Der Grenzabstand beträgt 1,80 m. Wir werden der Flut der Blüten, Blätter und Samen in unserem Grundstück nicht mehr Herr. 2 m von der Grenze entfernt befindet sich ein Gartenteich, der von den Wurzeln bedroht wird (Entfernung derselben schon 3 mal durchgeführt). Auch in den Beeten mußte schon mehrmals die Erde ausgetauscht werden. Besteht die Möglichkeit, daß die Stadt den Baum entfernen muß?

09.01.2010 10:40


4 Alex

Aus unserer Sicht sehr unwahrscheinlich, zumal wenn es sich um einen angewachsenen, größeren Baum handelt.

Ich würde die Frage mal in den zuständigen Spezialforen stellen (Gartenforum/Pflanzenforum und Forum für Rechtsfragen).

Bitte künftig unsere Forenregeln beachten.

10.01.2010 07:21


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