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GWG buchen + abschreiben ab 2010 - Anleitung *schnell+einfach*

Letzte Aktivität 11.10.2013: Abschreibung: GWG buchen + abschreiben ab 2010, geringwertige Wirtschaftsgüter bis EUR 60,-, 150,-, 410,- und 1000,-. Neue GWG-Regeln/Änderungen ab 2008 und 2010 mit Beispielen.

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Ergänzung zu Schwierige Buchungen | Buchhaltung

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) buchen und abschreiben, neue GWG-Regeln ab 2008 und 2010.

Neu ab 01.01.2010 gibt es wieder ein Wahlrecht
Gemäß §6 Abs.2 und 2a EStG muss man abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis EUR 410,00 bzw. 1000,00 netto, die selbständig nutzbar und bewertbar sind, nicht aktivieren (=ins Anlagevermögen buchen) und über ihre Nutzungsdauer abschreiben, sondern kann sie auch einfacher sofort als Betriebsausgaben absetzen (Abs.2) oder als Sammelposten abschreiben (Abs. 2a).

Da dabei nur GWG über EUR 150,- in ein Verzeichnis aufzunehmen sind oder aus der Buchführung ersichtlich sein müssen, wären sie dann in der Buchhaltung nach meinem Verständnis folgendermaßen zu buchen.

Kurzinfo - Aktueller Stand | Zuletzt aktualisiert: 11. Oktober 2013

GWG buchen und abschreiben ab 2010 (SKR03)

Option 1 (wie bis 31.12.2007, jedoch Aufzeichnungspflicht erhöht von EUR >60,- auf >150,-)
Bis 150,00: z.B. 4980 (Betriebsbedarf); beliebiges passendes Aufwandskonto [*], [1], [3]
150,01 - 410,00: 0480 (Geringwertige Wirtschaftsgüter), Afa: 4855 (Sofortabschreibung GWG)
Ab 410,01: z.B. 0410 (Geschäftsausstattung), Afa 4830 (Abschreibung auf Sachanlagen)

Option 2 (wie 2008 + 2009, jedoch optional statt Zwang)
Bis 150,00: z.B. 4980 (Betriebsbedarf); beliebiges passendes Aufwandskonto [*], [1], [3]
150,01 - 1000,00: Sammelpool, z.B. 0485 (GWG Sammelposten), Afa 4862
Abschreibung über 5 Jahre, auch wenn die Nutzungsdauer (tatsächlich oder nach der Afa-Tabelle (s. AfA-Tabelle "AV")) deutlich kürzer oder länger ist oder auch das Wirtschaftsgut aus irgendeinem Grund vorher aus dem Betriebsvermögen ausscheidet. Die Abschreibung im ersten Jahr beträgt unabhängig vom Monat der Anschaffung 1/5 (20%).
Ab 1000,01: z.B. 0410 (Geschäftsausstattung), Afa 4830 (Abschreibung auf Sachanlagen)

Einheitlich: Die Entscheidung für Option 1 oder 2 gilt für alle weiteren GWG des Wirtschaftsjahres.

Beträge: Netto-Betrag, der hier auch maßgeblich ist, wenn man nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.[3], [4]

[*] Problem: DATEV-Kontenrahmen + Standard Zuweisung EÜR-Position
Nach der Anleitung zum Vordruck Anlage EÜR Zeile 33 gibt es zumindest bei Einnahmenüberschussrechnung (Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG) und für 2008, 2009 und 2010 auch die Auffassung, dass GWG bis EUR 150,00 direkt auf das Afa Konto 4855 (Sofortabschreibung GWG) gebucht werden, um von der FiBu-Software im amtlichen EÜR-Formular standardmäßig der Zeile 33 (bis 2009 32, Feld 132, Aufwendungen für geringwertige Wirtschaftsgüter) zugeordnet zu werden, statt auf ein passendes Aufwandskonto (Zuordung z.B. Zeile 51, Feld 183, Übrige Betriebsausgabe für Werkzeuge und Kleingeräte usw.). Im Zweifelsfall befragt man dazu daher am besten einfach sein eigenes Finanzamt, das einem nach meinen Erfahrungen gerne und schnell die richtige Auskunft gibt, auch wenn diese inzwischen kostenlos leider auch nur unverbindlich[1] ist. [1]Könnte künftig für Bagatellfälle unter einem Gegenstandswert von EUR 10.000,- wieder kostenlos werden siehe Steuervereinfachung: Was gilt ab 2011? @ steuertipps.de
Eine solche merkwürdige direkte Buchung von Kosten auf ein Afa Konto ohne vorherige Aktivierung/Buchung ins Anlagevermögen kann man ansonsten leider nur umgehen, indem man den Standardkontenrahmen bzw. die EÜR-Zuweisung des Aufwandskontos für GWG bis EUR 150,00 ändert. Solche Änderungen am Standardkontenrahmen sollte man normalerweise jedoch unbedingt vermeiden, insbesondere um die problemlose Datenübertragung (Import/Export) zu gewährleisten, z.B. um sich nicht von irgendeinem Buchhaltungsprogramm oder dessen Hersteller abhängig zu machen.
Workaround: GWG bis 150,00 im Buchungstext durch ein Kürzel "GWG" kennzeichnen, auf das man die Aufwandskonten filtern kann, und die Summe beim Jahresabschluss für die EÜR entsprechend manuell so umbuchen, dass sie korrekt der Zeile 32 (Feld 132) zugeordnet wird.

Praxis: Meistens bucht man geringwertige Wirtschaftsgüter nach Option 1. Option 2 oder normale Aktivierung mit Abschreibung nach der Nutzungsdauer können zum Beispiel für den Fall günstiger sein, dass man in dem betreffenden Jahr ohnehin nur ein geringes zu versteuerndes Einkommen hat, in den folgenden Jahren aber ein deutlich höheres oder einen Verlust erwartet.

Beispiele für GWG
Drucker, der gleichzeitig Kopierer ist (Kombi-Drucker).
Computer (Aldi All-in-One PC, Aldi Notebook)
Software: "Trivialprogramme" nach EStR 2005 R 6.13 Abs. 1 und EStR 2005 R 5.5 Abs. 1.

*Kein* GWG
Drucker, sofern er nicht gleichzeitig Kopierer ist, Monitor oder auch Desktop-Computer ohne Monitor oder Software, die keine Trivialsoftware ist, sind keiner selbständigen Nutzung fähig und somit *kein* GWG und müssen normal aktiviert werden! [**]
Sie werden entweder zum Hauptgegenstand hinzugebucht und mit diesen über dessen restliche Nutzungsdauer abgeschrieben, wenn sie ausschließlich mit diesem genutzt werden, anderenfalls einzeln aktiviert und über ihre eigene Nutzungsdauer abgeschrieben.
Abschreibung Beispiele:
Computer und Peripheriegeräte (Monitor, Drucker, Scanner) nach derAfa-Tabelle (s. AfA-Tabelle "AV")) mindestens 3 Jahre, Software - Standardsoftware (handelsübliche Fertigprogramme, "von der Stange"): 3 Jahre, Spezialsoftware 5 Jahre. Updates sind sofort abzugsfähige Betriebsausgaben, SKR03 4806 (Wartungskosten für Hard- und Software).

[**] Problem: Definition "selbständig nutzbar"
In der Praxis wird das AFAICS bisher nicht von jedem Finanzamt wirklich so gehandhabt, vor allem da die Definition von "selbständig nutzbar" strittig ist: Da z.B. ein Drucker oder Monitor leicht an jeden beliebigen Computer oder andere Geräte umgesteckt werden kann, ist aus anderer Sicht durchaus eine selbständige Nutzung im eigentlichen Sinne gegeben. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich daher, dazu ggf. am besten einfach direkt sein zuständiges Finanzamt zu befragen.

Frühere Buchungssätze
2008 + 2009

Bis 150,00: z.B. 4980; beliebiges passendes Aufwandskonto. Keine Aufzeichnungspflicht mehr (bis 31.12.2007: >60,00 entfällt). [*]
150,01 - 1000,00 Sammelposten, z.B. 0485, Afa 4862
Ab 1000,01: z.B. 0410, Afa: 4830
Bis 31.12.2007
Bis 60,00: z.B. 4980 (beliebiges passendes Aufwandskonto)
60,01 - 410,00: 0480, Afa 4855 (oder 4860)
Ab 410,01: z.B. 0410, Afa 4830


Verwandte Seiten
ALDI-Notebook zum GWG-Preis

Nützliche Links und Quellen
[1] §6 Abs.2 und 2a EStG
[2] Neue GWG Regeln 2010 rechnungswesenforum.de
[3] Buchhalterische Behandlung geringwertiger Wirtschaftsgüter (GWG) privatschule-eberhard.de
[4] GWG: Geringwertige Wirtschaftsgüter (ab 2008 und Wahlrecht 2010) fibumarkt.de
[5] Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) collmex.de
[6] GWG Pool de.soc.recht.steuern+buchfuehrung Message-ID: <4791B4A6.2060708@hanft.de>
[7] Die Neuregelung der Geringwertigen Wirtschaftsgüter frank-roesner.blog.de
[8] Siehe auch: Erläuterung zum Formblatt EÜR Zeile 32! Anmerkung: Damit GWG bis EUR 150,00 in dieser Zeile enthalten sind, müssten sie im SKR03 auf 4855 gebucht werden!

Kategorien: Schwierige Buchungen Buchhaltung Abschreibungen Tipps FAQ

10.02.2010 15:45 | geändert: 11.10.2013 11:47


lächel

08.02.2011 10:35 | geändert: 08.02.2011 10:35


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