Software Rückgabe Amazon Erfahrungen: Bloß nicht bestellen!
Vor dem Kauf von Software bei Amazon.de kann ich neuerdings leider nur noch dringend warnen, sofern es sich um Produkte handelt, bei denen man nicht absolut sicher weiß, dass das Programm weder mangelhaft ist noch einen inakzeptablen Lizenzvertrag beinhaltet.
Bisher konnte man nicht nur normale Ware problemlos und risikolos bei Amazon.de bestellen, sondern auch Software. Denn obwohl nach ihren AGB die Rückgabe von Software ausgeschlossen ist, wenn die verschweißte Plastikverpackung geöffnet oder ein Siegel gebrochen wurde, handelte man dort früher kulant.
Diese Zeiten sind anscheinend jetzt vorbei, bei uns wurde jedenfalls gerade die Rücknahme einer geöffneten Software verweigert. Wir sollten uns mit der Reklamation an den Hersteller wenden. Sogar ein Umtausch gegen irgendeine andere Ware wurde verweigert.
AFAICS war das bei uns die 4. Bitte um Rückgabe einer Software mit geöffneter Verpackung seit 1998, wobei der Rückgabegrund stets darin bestand, dass es sich in den Fällen um so mangelhafte Programme oder Datenbanken handelte, dass wir sie beim besten Willen nicht benutzen konnten.
Beim Hersteller handelt es sich in dem aktuellen Fall erstmals um Microsoft, die die Rückgabe ihrer Software ebenfalls verweigert. Wir sollten uns an den Händler wenden, sie hätten keinen Einfluss darauf, ob dieser aus Kulanz auch geöffnete Software zurücknimmt.
Da ich fürchte, dass Händler und Hersteller derzeit nach den rechtlichen Grundlagen wahrscheinlich in der Tat die Möglichkeit zu solchen Geschäftspraktiken haben, und vorläufig auch keine Zeit habe, mich genauer mit der Rechtslage bzw. Rechtsprechung zu befassen, bleibt nichts anderes übrig, als zu hoffen, dass man das Zeug wenigstens noch bei eBay verscherbeln kann. Es geht BTW um Microsoft Expression Web 2, den Nachfolger des hervorragenden FrontPage 2003.
Gabriele Jesdinsky, Weblog 2008121901
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PS: Ich weiß jetzt, dass man Expression Web 2 kostenlos testen kann, obwohl dies auf der Verkaufsverpackung verschwiegen wird.
Ich habe nicht gewusst, dass Microsoft *und* Amazon im Moment derartig anwender- und kundenfeindlich geworden sind, dass zu einem Vorab-Test die Notwendigkeit besteht.
Nachtrag 24.02.2009 Nach einiger Eingewöhnungszeit gefällt mir Expression Web inzwischen doch besser als Frontpage 2003, z.B. weil in der Code-Ansicht nun Fehler meistens schon hervorragend gekennzeichnet sind. Expression Web selbst macht zudem deutlich weniger Fehler als FrontPage 2003.
History
PPS: Ob ich meine konkreten Erfahrungen zu Expression Web 2 berichte, weiß ich noch nicht. Nach meinem bisherigen Blick darauf erfüllt das Programm leider nicht einmal meine Mindestvoraussetzungen, die erforderlich sind, dass ich eine Existenz weiterhin überhaupt zur Kenntnis nehme, geschweige denn meine Zeit dafür opfere, mich dazu näher zu äußern. Aber da ich von Amazon und Microsoft jetzt dazu genötigt wurde, es zu behalten, gucke ich es mir vielleicht noch mal genauer an, wenn im Fernsehen abends nur noch Uninteressanteres kommt. Vielleicht fällt mir ja doch noch etwas für mich Brauchbares auf, wenn ich ein paar Stunden damit verbringe. Oder ich notiere eben doch ein paar der Gründe, warum man sich aus meiner Sicht als Anwender, der einen Editor braucht, der schnell und einfach zu benutzen ist, und bereits im Besitz von FrontPage 2003 ist, alleine die Installationszeit von 45 (in Worten: Fünfundvierzig) Minuten besser sparen sollte.
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Schade, dass die meisten sofort aufhören zu rudern,
wenn sie ans Ruder gekommen sind.
Alfred Polgar
19.12.2008 10:01 | geändert: 24.02.2009 14:00
[..]Falls Sie die Bestimmungen nicht akzeptieren, sind Sie nicht berechtigt, die Software zu verwenden. Geben Sie diese stattdessen dem Einzelhändler gegen Rückerstattung oder Gutschrift des Kaufpreises zurück. Wenn Sie dort keine Rückerstattung des Kaufpreises erhalten können, wenden Sie sich an Microsoft[...]
Die Microsoft Kundenbetreuung antwortete mir jedoch in ihrer E-Mail vom 18. Dezember 2008 17:31:
[...]Ein Umtausch oder eine Rücknahme von Produkten kann daher von Microsoft nicht gewährleistet werden und kann nur durch den verkaufenden Fachhandelspartner nach dessen geschäftlichen Richtlinien erfolgen[...]
Somit dürfte es sich empfehlen, ggf. keine weitere Zeit mit dem Microsoft Kundendienst zu verschwenden, sondern einen entsprechend spezialisierten(!) Rechtsanwalt mit der Durchsetzung der Forderung zu beauftragen.
Zumal auch auf der Verkaufsverpackung als Link zu den Lizenzbestimmungen lediglich die englischsprachige Seite microsoft.com/useterms angegeben wird, wo man sich dann offenbar zurzeit auch noch erstmal durch irgendwelche Frageformulare - ebenfalls alles in fremder Sprache - durchquälen soll.
200901041607
04.01.2009 16:25 | geändert: 04.01.2009 16:25
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