Sturmschaden Baum Nachbar (Nachbarschaftsrecht)
Sturmschaden durch umgestürzten Baum des Nachbarn (Nachbarschaftsrecht) - Wer haftet für den Schaden? Rechtsgrundlagen Haftpflicht Urteile Rechtsprechung.
Bei einem Sturmschaden durch einen Baum des Nachbarn im Garten und/oder am Gebäude haftet nach dem BGH Urteil Az.: V ZR 250/92 vom 23.04.1993 normalerweise nicht der Eigentümer des Baumes für den Schaden einschließlich Abtransport des Baumes wie man z.B. nach § 1004 Abs. 1 BGB annehmen könnte, sofern nicht eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht nach § 823 Abs. 1 BGB vorliegt, etwa wenn der Baum erkennbar morsch war, sondern es handelt sich dabei sozusagen um allgemeines Lebensrisiko oder höhere Gewalt.
Der Schaden wird stattdessen in aller Regel von der Gebäudeversicherung des Betroffenen übernommen, auch wenn beispielsweise wie in den folgenden Bildern dargestellt nur ein Schaden im Garten und durch den Abtransport des Baumes entstanden ist.

Sturmschaden durch Baum vom Nachbarn. Großer Baum bricht im Orkantief Xynthia durch und fällt auf das Nachbargrundstück.
Bild Datum: 2010-03-02 | Foto ID: 2010030614

Aufgesplittertes Holz eines umgestürzten großen Baumes durch Orkantief Xynthia.
Bild Datum: 2010-03-02 | Foto ID: 2010030615
Nützliche Links
Sturmschaden, Baum, Nachbargarten Nachbarschaftsrecht frag-einen-anwalt.de
Baumumsturz nach Unwetter – Schadensersatzanspruch des Nachbarn ra-kotz.de
Bäume - Urteile des Bundesgerichtshofes baumpruefung.de
Orkantief "Xynthia" - Viele umgestürzte Bäume Fotostrecke wetteronline.de
06.03.2010 16:20 | geändert: 06.03.2010 16:20
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